AGB

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Abschlüsse
1. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen, auch wenn sie durch Reisende und Vertreter abgeschlossen sind, werden für uns erst durch eine dem Käufer schriftlich erteilte Zustimmung (Auftragsbestätigung) verbindlich. Abweichungen von den nachstehenden Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
2. Die Einkaufsbedingungen des Käufers haben für die mit uns getätigten Abschlüsse keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Etwaige Druckfehler, offensichtliche Irrtümer und Rechenfehler verpflichten uns gegenüber dem Käufer nicht.
4. Beanstandungen von Auftragsbestätigungen und Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Diese entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

2. Preise
1. Die Preise verstehen sich ab Werk, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Frachtfrei gestellte Preise gelten unter der Voraussetzung offenen, unbehinderten Verkehrs auf den in Betracht kommenden Transportwegen. Haben wir Franko-Stellung vereinbart, so wird die nach dem Vertrag vorgesehene Fracht vergütet. Fehlfrachten sowie Mehrkosten für Eil- und Expressgut gehen zu lasten des Käufers.
3. Erforderliche Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
4. Preis- und Rabattänderungen infolge Material- und/oder Kostenverteuerung bleiben ausdrücklich vorbehalten, wenn sie zwischen dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages und dem Liefertermin wirksam werden.

3. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechungen sind Zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.
2. Etwaige Beanstandungen, gleich welcher Art, beeinflussen die Zahlungsverpflichtung in keiner Weise und entbinden den Besteller nicht von der pünktlichen Einhaltung des Zahlungstermins.
3. Bei Rechnungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in voller Höhe des Diskontsatzes der Privatbanken zu berechnen. Diskontfähige Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber hereingenommen. Die Wechselspesen trägt der Kunde. Ein Skonto, soweit vereinbart, wird bei Zahlung in Wechseln nicht gewährt. Gutschrift über Wechsel und Schecks gelten stets vorbehaltlich des Einganges und und unbeschadet früherer Fälligkeit der Forderung bei Verzug des Bestellers. Sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem über dem Gegenstand verfügt werden kann. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die nach Vertragsabschluss bekannt werden und die die Zahlungswürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen, ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommene Wechsel zur Folge. Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers. Dem Besteller stehen keinerlei Ansprüche wegen verspäteter Rechnungslegung zu.

4. Mustersendungen
1. Mustersendungen werden berechnet und nicht zurück genommen.

5. Eigentumsvorbehalt
1. Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Grunde, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
2. Sollten zwischenzeitlich unsere Forderungen bzw. der Saldo ausgeglichen sein, in der Folgezeit aber neue Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller entstehen, so dienen auch in diesem Falle alle von uns gelieferten Waren der Sicherung unserer Ansprüche. Es wird bereits jetzt insoweit die sicherungsweise Übereigung aller gelieferten Waren vereinbart unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Verwahrungsverhältnisses.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Kleve. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
2. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.
3. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsstellen entbindet den Besteller nicht vom Vertrag. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

7. Haftung
1. Mängel der Ware sind dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zwar spätestens innerhalb 5 Werktagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung oder Benutzung, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, schriftlich zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Lieferant zur Nachbesserung berechtigt. Lässt er eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Nachbesserung erneut nicht einwandfrei, so hat der Besteller ein Recht auf Zahlungsminderung oder - sofern nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist - auf Wandlung des Vertrages.
2. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mängelfolgeschäden). Der Ausschluss gilt nicht, insoweit der Lieferant in Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haftet.
3. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Versetzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferant haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend.
4. Sämtliche Ansprüche gegen den Lieferanten, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 6 Monate nach Gefahrenübertragung auf den Besteller, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. § 852 BGB bleibt unberührt.
5. Material- oder Fertigungsbedingte Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge.

B Ausführungen und Lieferungen

1. Höhere Gewalt
1. Ereignisse, die wir im Rahmen eines üblichen Betriebrisikos nicht zu vertreten haben und die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
2. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb einer angemessenen Frist liefern oder ob wir zurücktreten wollen. Erklären wir uns nicht, so kann der Käufer zurücktreten.
3. Die von uns gegenüber dem Käufer abgegebene Erklärung gilt aus ausreichender Beweis, daß wir an der Belieferung behindert sind.

2. Lieferzeiten und Lieferfristen
1. Die Lieferzeiten sind annähernd und für uns unverbindlich. Eine Verbindlichkeit für rechtzeitige Beförderung übernehmen wir nicht.
2. Die Lieferfrist beginnt am Tage der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
3. Die Lieferfrist gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist.
4. Die Vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum, während dessen der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Der Käufer kann Teillieferungen nicht zurücksenden.
5. Bei Verzug unsererseits ist der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Eine Streichung des Abschlusses kann durch den Käufer nur insoweit erfolgen, als die Ware innerhalb dieser Nachfrist nicht ausgeliefert ist.
6. Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferterminen oder Lieferfristen sind, soweit nicht anders vereinbart, ausgeschlossen.

3. Mängelrüge
1. Beanstandungen von Gewicht, Materialbeschaffenheit, Preisstellung oder Berechnung der Ware müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden, und zwar solange sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen Proben des beanstandeten Materials unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen. Erklärungen, welche Transportunternehmen in die Frachtpapiere aufnehmen, gelten nicht als Beweis für Mängel.
2. Für mangelhafte Ware erfolgt nach unserer Wahl Neulieferung ordnungsgemäßer Ware gegen Rücknahme der mangelhaften nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen oder Ersatz des Minderwertes. Sonstige Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrunde - sind ausgeschlossen, auch solche auf Schadenersatz wegen etwaiger Folgeschäden. Rücksendungen gelieferter Waren werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen.
3. Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt einem Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängel durch uns.
4. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.

4. Warenrücknahme
1. Rücknahme gelieferter, aber nicht mit Mängeln behafteter Waren erfolgt nur nach unserer vorherigen Zustimmung. Wir behalten uns vor, für dadurch entstehende Verwaltungskosten einen Abschlag bis zu 15 % des zu erstattenden Betrages vorzunehmen.

5. Versand und Gefahrenübergang
1. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr - und zwar ei fob- oder -cif-Geschäften - auf den Käufer über.
2. Beförderungs- oder Schutzmittel sowie der Versandweg sind unserer Wahl unter Ausschluss jeglicher Haftung vorbehalten.
3. Zum vereinbarten Termin versandbereit gemeldete Ware müssen sofort abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenen Ermessen zu lagern, uns als ab Werk oder ab Lager geliefert zu berechnen. Dasselbe gilt, wenn der Versand infolge Verkehrssperre oder sonstige durch uns nicht verschuldetet Umstände nicht erfolgen kann.
4. An Bedingungen der für den Versand in Anspruch genommenen Verfrachtungs- und Versicherungsunternehmen ist der Käufer gebunden.
5. Die Gewährleistungspflicht und Haftbarkeit  bei Beschriftungsarbeiten ist dann ausgeschlossen, wenn die zu beschriftende Fläche oder Anlage an Dritten eingebaut oder angebracht wurde. Insbesondere weisen wir hiermit auf möglicherweise entstehenden Glasbruch bei Isoglas hin.

Disclaimer
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat.
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